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Können Kindergärtnerinnen bei der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge die Bestimmung des Impf-/Immunstatus aufgrund ihres Rechts auf informelle Selbstbestimmung ablehnen?

Ja, das können sie. Die Pflichtvorsorge nach ArbMedVV sieht vor, dass der/die Beschäftigte nach der eingehenden individuellen Beratung an einer körperlichen Untersuchung bzw. Diagnostik (einschl. Blutuntersuchung, wie z. B. Impfstatus) teilnehmen kann, es aber nicht muss. Der/die Arzt/Ärztin bietet eine Untersuchung an, sofern sie sinnvoll ist und klärt den/die Beschäftigte(n) über den Sinn bzw. m ...

Stand: 07.04.2014

Dialog: 20834

Ist die Tätigkeit als Schwimmlehrer von Kindern im Vorschulalter bezüglich des Infektionsrisikos als ähnlich gefährlich einzustufen wie die klassische Tätigkeit in der vorschulischen Kinderbetreuung?

von Besonderheiten des Einzelfalles (z. B. bzgl. der Intensität des Kontaktes, des Immunstatus des Schwimmlehrers/der Schwimmlehrerin, der Art und des Umfangs der Hilfestellung beim Schwimmunterricht) nicht von einem regelmäßigen direkten Kontakt zu Kindern auszugehen ist, so dass keine Pflichtvorsorge nach Absatz 1 zu veranlassen ist, muss der Arbeitgeber in diesem Fall den Beschäftigten Angebotsvorsorge ...

Stand: 14.08.2019

Dialog: 42799