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Sind für Bademeister/Aufsichten im Bäderbetrieb arbeitsmedizinische Untersuchungen/Vorsorge erforderlich?

Inwieweit arbeitsmedizinische Untersuchungen für die Bademeister/Aufsichten im Bäderbetrieb erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die Regelungen bzgl. der Fragestellung sind wie folgt:Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erfasst. Im Anhang zur ArbMedVV sind die Tätigkeiten aufgeführt, bei denen ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 42454

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