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Ist bei Kassenbildschirmen, die unter den Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung fallen, eine arbeitsmedizinische Vorsorge (nach G 37) erforderlich?

In der DGUV Information 208-002 "Sitz-Kassenarbeitsplätze (BGHW-Kompakt, Merkblatt 86)" ist hierzu folgendes nachzulesen:"Untersuchung der Augen und des SehvermögensDas Arbeiten mit dem Bildschirmgerät stellt - wegen der häufigen Blickwechsel zwischen Bildschirm, Tastatur und der zu erfassenden Vorlage - hohe Anforderungen an das Sehvermögen. Nach längerer Arbeit mit dem Bildschirm ...

Stand: 18.03.2021

Dialog: 43071

In welchen Zeitabständen nach der Erstuntersuchung muss die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens den Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen angeboten werden?

Bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten anzubieten hat (Angebotsvorsorge). Die Konkretisierungen dazu ergeben sich aus Teil 4 Absatz 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV.In der AMR Nr. 2.1 "Fristen ...

Stand: 17.03.2025

Dialog: 13932

Ab wieviel Stunden Bildschirmtätigkeit sollte eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden?

auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend für Sehbeschwerden. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ...

Stand: 26.06.2019

Dialog: 42757