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Kann die verbleibende Elternzeit des ersten Kindes bei der Geburt des zweiten Kindes an diese Elternzeit drangehängt werden?

Das für die Beantwortung einschlägige Gesetz ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG):§ 15 Abs.2 BEEG: "Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 3 ...

Stand: 07.01.2019

Dialog: 8642

Darf ich als schwangere Pflegekraft mit Beschäftigungsverbot bis zur Entbindung in einem anderen Beruf bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten?

Arbeitsplatz haben, so ist auch Ihr dortiger Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz entsprechend der mutterschutzrechtlichen Bestimmungen einzurichten.Allerdings gilt das Beschäftigungsverbot, dass von Ihrem ersten Arbeitgeber ausgesprochen wurde, als Beschäftigungszeit. Sollten Sie mit Zustimmung des Arbeitgebers für einen zweiten Arbeitgeber arbeiten, so gelten die Arbeitszeitbeschränkungen ...

Stand: 08.07.2019

Dialog: 23955