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Gibt es eine rechtliche Grundlage, nach der die Einrichtung von einem Mutter-Kind-Raum am Arbeitsplatz erforderlich ist?

sein, die eine jederzeitige Nutzbarkeit sicherstellen", wobei die Privatsphäre "bei der Nutzung zu gewährleisten" ist. Hinzu kommt, dass die Einrichtungen "gepolstert und mit einem wasch- oder wegwerfbaren Belag ausgestattet sein" müssen. Für die Räume, in denen die Einrichtungen genutzt werden, gelten nach Punkt 6 Abs. 3 die Anforderungen aus Punkt 4.1 Abs. 5 bis 11, d. h. dass jene Räume z. B. leicht und sicher ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 30291

Ab wann muss der Arbeitgeber eine Liegemöglichkeit gem. MuSchG und ASR vorhalten?

, Ausruhen und Stillen am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe in einer Anzahl vorhanden sein, die eine jederzeitige Nutzbarkeit sicherstellen. Die Privatsphäre ist bei der Nutzung zu gewährleisten.(2) Die Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen müssen gepolstert und mit einem wasch- oder wegwerfbaren Belag ausgestattet sein. (3) Für die Räume, in denen die Einrichtungen genutzt werden, gelten ...

Stand: 22.08.2025

Dialog: 44153