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In welcher Form hat die Mitteilung über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung auf Basis des Mutterschutzgesetzes an alle Mitarbeiter zu erfolgen?

Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Mutterschutz ein. Ziel sollte es sein, in allgemeiner Form für den Mutterschutz in Ihrem Betrieb zu sensibilisieren und Detailinformationen für Interessierte an geeigneter Stelle bereitzuhalten. So können Ihre Mitarbeiter/-innen Sie aktiv bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen unterstützen und auf die Belange schwangerer und stillender Kolleginnen angemessen Rücksicht ...

Stand: 13.03.2019

Dialog: 42622

Wer muss die Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz durchführen?

, die Arbeitnehmer/innen beschäftigen (§ 2 Abs. 3 ArbSchG).Wem im Betrieb die Arbeitgeberverantwortung obliegt, ist im § 13 "Verantwortliche Personen" des ArbSchG festgelegt:"(1) Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten sind neben dem Arbeitgeber sein gesetzlicher Vertreter, das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, der vertretungsberechtigte ...

Stand: 04.09.2024

Dialog: 7096