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Wann sollte ich den neuen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren? Noch vor dem ersten Arbeitstag, oder erst ab Antritt der Arbeit?

eine Schwangere ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft in Kenntnis setzen muss.Informationen zum Mutterschutz können Sie auch hier erhalten:Mutterschutz, FAQ-Liste, der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) in HamburgLeitfaden zum Mutterschutz vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ...

Stand: 07.03.2019

Dialog: 42623

Müssen Frauen grundsätzlich präventiv zum Thema Mutterschutz unterwiesen werden unabhängig davon, ob sie schwanger sind oder nicht?

1) erfolgen. Diese hat vor Aufnahme und bei Veränderung der Tätigkeit sowie bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien zu erfolgen. Eine Unterweisung muss regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich wiederholt werden (siehe z.B. § 12 Absatz 1 BetrSichV, § 4 DGUV Vorschrift 1)." (Abschnitt 5.1 AfMu-Regel (MuSchG) 10.1.01 - Gefährdungsbeurteilung) ...

Stand: 23.04.2025

Dialog: 44102