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Steht mir nach einer Totgeburt Mutterschutz zu? Und wie lange?

maßgebend ist:wenn das Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm wiegt oder wenn das Kind trotz höheren Geburtsgewichts wegen noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen einer wesentlich erweiterten Pflege bedarf.Totgeburt: Keine Lebensmerkmale außerhalb des Mutterleibs und bei Geburtsgewicht ab 500 g oder Geburt ab der 24. Schwangerschaftswoche)Für weitere Informationen verweisen wir auf den Leitfaden ...

Stand: 30.01.2023

Dialog: 2552

Meldung von Schwangeren und Stillenden

1. Muss bei einer Fehlgeburt oder Totgeburt die Behörde erneut informiert werden? Die Totgeburt ist nicht in der Bezirksregierung meldepflichtig. Sie sollten beachten, die Mutter hat Anspruch auf Mutterschutzfristen von acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt des toten Kindes. Bei einer Fehlgeburt, definiert als Verlust des Fötus vor der 24. Schwangerschaftswoche oder unter 500 Gramm ...

Stand: 25.03.2025

Dialog: 44097