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Steht mir nach einer Fehl- oder Totgeburt Mutterschutz zu? Und wie lange?

:.„Bei einer Fehlgeburt darf der Arbeitgeber eine Frau nicht beschäftigen, soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt,1. bis zum Ablauf von zwei Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche oder2. bis zum Ablauf von sechs Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche oder3. bis zum Ablauf von acht Wochen bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche.Sie ...

Stand: 15.08.2025

Dialog: 2552

Gilt das Mutterschutzgesetz auch für schwangere Studentinnen im Rahmen von Praktika?

- ist öffentliches Recht. Ein entsprechendes Formular, dass Beschäftigte die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung übernehmen und den Arbeitgeber von seinen arbeitsschutzrechtlichen Pflichten entbinden, gibt es daher nicht. ...

Stand: 31.05.2019

Dialog: 12869

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