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Meldung von Schwangeren und Stillenden

1. Muss bei einer Fehlgeburt oder Totgeburt die Behörde erneut informiert werden? Die Totgeburt ist nicht in der Bezirksregierung meldepflichtig. Sie sollten beachten, die Mutter hat Anspruch auf Mutterschutzfristen von acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt des toten Kindes. Bei einer Fehlgeburt, definiert als Verlust des Fötus vor der 24. Schwangerschaftswoche oder unter 500 Gramm Geburtsgewicht ...

Stand: 25.03.2025

Dialog: 44097

Gilt das Mutterschutzgesetz auch für schwangere Studentinnen im Rahmen von Praktika?

- ist öffentliches Recht. Ein entsprechendes Formular, dass Beschäftigte die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung übernehmen und den Arbeitgeber von seinen arbeitsschutzrechtlichen Pflichten entbinden, gibt es daher nicht. ...

Stand: 31.05.2019

Dialog: 12869