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Kann der Arbeitgeber ihm obliegende Aufgaben nach dem Mutterschutzgesetz eigenverantwortlich auf die Sicherheitsfachkraft oder den Betriebsarzt übertragen?

Arbeitgeber.Eine zusätzliche Übertragung von Aufgaben an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt / die Betriebsärztin ist zwar prinzipiell möglich, sie darf aber nicht in Konflikt mit deren Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz geraten (Beratung, Unterstützung, Weisungsfreiheit bei der Anwendung der Fachkunde). Eine Übertragung von Arbeitgeberpflichten auf die Fachkräfte ...

Stand: 30.05.2018

Dialog: 42311

Wer muss die Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz durchführen?

kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.".Dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegen keine Arbeitgeberpflichten. Sie sind somit auch nicht verantwortlich für das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung und für die Durchführung nötiger Maßnahmen!Betriebsarzt und Fachkraft ...

Stand: 04.09.2024

Dialog: 7096