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Muss auch der Nebenarbeitgeber eine Schwangerschaft an die Behörde melden?

Ja!Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle Arbeitnehmerinnen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Nach § 27 MuSchG hat der Arbeitgeber unverzüglich die Aufsichtsbehörde über die Schwangerschaft zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung hat den Zweck, der Aufsichtsbehörde Gelegenheit zu geben, den Arbeitgeber auf Beschäftigungsverbote bei der ausgeführten Tätigkeit hinzuweisen und beratend ...

Stand: 20.05.2019

Dialog: 29806

Muss ich vor der Verlängerung meines Arbeitsvertrages meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft in Kenntnis setzen?

mit einer Änderung des Arbeitsvertrages besteht. Der Passus des § 15 Abs. 1 MuSchG wird dann mehr als Unsicherheitsfaktor für das Arbeitsverhältnis als für den Schutz des Kindes gesehen. Tatsächlich können hier je nach Sichtweise mehrere Interessen im Konflikt stehen: Einerseits möchte der Arbeitgeber auch bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter Planungssicherheit, andererseits möchte die werdende Mutter ...

Stand: 05.07.2019

Dialog: 23554