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Muss auch der Nebenarbeitgeber eine Schwangerschaft an die Behörde melden?

Ja!Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle Arbeitnehmerinnen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Nach § 27 MuSchG hat der Arbeitgeber unverzüglich die Aufsichtsbehörde über die Schwangerschaft zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung hat den Zweck, der Aufsichtsbehörde Gelegenheit zu geben, den Arbeitgeber auf Beschäftigungsverbote bei der ausgeführten Tätigkeit hinzuweisen und beratend ...

Stand: 20.05.2019

Dialog: 29806

Muss ich vor der Verlängerung meines Arbeitsvertrages meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft in Kenntnis setzen?

einer Teilzeit in eine Vollzeitstelle darf der Arbeitgeber nicht mit Hinweis auf die Schwangerschaft verweigern. Werden durch eine Schwangerschaft unmittelbar vom Arbeitgeber zu beachtende Beschäftigungverbote ausgelöst, kann sich für die Arbeitnehmerin eine Verpflichtung zur Mitteilung der Schwangerschaft aus ihrer Treuepflicht während des Bestehens des Arbeitverhältnisses ergeben. Dies gilt insbesondere dann ...

Stand: 05.07.2019

Dialog: 23554