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Muss ich dem Arbeitgeber meine Schwangerschaft mitteilen?

In § 15 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist die Mitteilungspflicht der werdenden Mutter geregelt. Es ist eine "Soll-Vorschrift", d. h. es besteht kein gesetzlicher Zwang die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekanntzugeben. So obliegt es der Schwangeren, ob und wann sie ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilt. Wenn sie das nicht tut, verzichtet sie damit allerdings auf alle Vergünstigungen ...

Stand: 27.02.2024

Dialog: 916

Muss ich vor der Verlängerung meines Arbeitsvertrages meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft in Kenntnis setzen?

Nach § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sollen werdende Mütter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den Tag der mutmaßlichen Entbindung mitteilen. Hierbei handelt es sich um eine SOLL-Vorschrift, d. h. für Sie besteht kein gesetzlicher Zwang, die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekanntzugeben. Es ist immer eine freie Entscheidung jeder Schwangeren, ob und wann sie ihre Schwangerschaft ...

Stand: 05.07.2019

Dialog: 23554

Reicht es aus, die Schwangerschaft mündlich bekannt zu geben?

über Ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit zur Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen gesetzlich verpflichtet. Mutterschutz muss nicht beantragt werden, Ihrer Zustimmung für die Sicherstellung des Mutterschutzes bedarf es nicht."  Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 25989