Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Ist jede Branche zur Meldung einer schwangeren Mitarbeiterin verpflichtet?

Die Mitteilung einer Schwangerschaft nach § 27 Mutterschutzgesetz – MuSchG ist nicht auf bestimmte Branchen beschränkt, sondern muss von jedem Arbeitgeber, der eine werdende Mutter beschäftigt, abgegeben werden. Die Mitteilung ist (formlos) an die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW: Dezernat 56 der Bezirksregierung) zu richten. Sie muss folgende Angaben enthalten:die Namen der schwangeren ...

Stand: 01.03.2020

Dialog: 2351

Wie kann ich dagegen vorgehen, dass mein Arbeitgeber meine Schwangerschaft ohne meine Erlaubnis bei Kollegen bekannt gegeben hat?

. Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitsschutz sowie Vorgesetzte der schwangeren oder stillenden Frau." ...

Stand: 27.04.2022

Dialog: 42270