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Muss ich vor der Verlängerung meines Arbeitsvertrages meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft in Kenntnis setzen?

Nach § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sollen werdende Mütter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den Tag der mutmaßlichen Entbindung mitteilen. Hierbei handelt es sich um eine SOLL-Vorschrift, d. h. für Sie besteht kein gesetzlicher Zwang, die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekanntzugeben. Es ist immer eine freie Entscheidung jeder Schwangeren, ob und wann sie ihre Schwangerschaft ...

Stand: 05.07.2019

Dialog: 23554

Muss ich dem Arbeitgeber meine Schwangerschaft mitteilen?

In § 15 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist die Mitteilungspflicht der werdenden Mutter geregelt. Es ist eine "Soll-Vorschrift", d. h. es besteht kein gesetzlicher Zwang die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekanntzugeben. So obliegt es der Schwangeren, ob und wann sie ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilt. Wenn sie das nicht tut, verzichtet sie damit allerdings auf alle Vergünstigungen ...

Stand: 27.02.2024

Dialog: 916