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Wann und an welche Behörde muss ich als Arbeitgeber die Schwangerschaftsmitteilung einer Mitarbeiterin senden?

und wöchentliche Arbeitszeit, die Lage sowie zeitliche Dauer der Ruhepausen- Angaben zur Tätigkeit und Art der Entlohnung.Diese Mitteilung an die Aufsichtsbehörde kann vom Arbeitgeber formlos oder auf einem Vordruck erstattet werden. Darüber hinaus kann die Mitteilung auch online erfolgen: in NRW beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. ...

Stand: 12.11.2024

Dialog: 682

Reicht es aus, die Schwangerschaft mündlich bekannt zu geben?

, der schwangeren Arbeitnehmerin ein Gespräch über die weitere Anpassung von Arbeitsbedingungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG).Falls die Arbeitsplatzbeurteilung ergeben hat, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 25989

Ist es meinem Arbeitgeber rechtlich gestattet, meinen Mutterpass einzusehen?

Nach § 15 Mutterschutzgesetz - MuSchG soll die werdende Mutter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr der Zustand bekannt ist. Sie ist dazu aber nicht verpflichtet. Allerdings verzichtet eine werdende Mutter auf die ihr zustehenden Mutterschutzrechte, solange sie die Schwangerschaft dem Arbeitgeber nicht mitteilt. Der Arbeitgeber hat die ...

Stand: 28.06.2019

Dialog: 20222