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Muss auch der Nebenarbeitgeber eine Schwangerschaft an die Behörde melden?

Ja!Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle Arbeitnehmerinnen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Nach § 27 MuSchG hat der Arbeitgeber unverzüglich die Aufsichtsbehörde über die Schwangerschaft zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung hat den Zweck, der Aufsichtsbehörde Gelegenheit zu geben, den Arbeitgeber auf Beschäftigungsverbote bei der ausgeführten Tätigkeit hinzuweisen und beratend ...

Stand: 20.05.2019

Dialog: 29806

Muss ich vor der Verlängerung meines Arbeitsvertrages meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft in Kenntnis setzen?

, wenn der Arbeitgeber bei einer verspäteten Mitteilung eine Ersatzkraft nicht oder nur unter für den Arbeitgeber ungünstigeren Bedingungen organisieren kann. In einem solchen Fall kann die Arbeitnehmerin sogar zu Ersatz des durch die verspätete Mitteilung ausgelösten Schadens verpflichtet werden. Eine Offenbarungspflicht besteht daher auch vor Vertragsabschluss, wenn aufgrund von Beschäftigungsverboten ...

Stand: 05.07.2019

Dialog: 23554

Reicht es aus, die Schwangerschaft mündlich bekannt zu geben?

. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 18 MuSchG.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die werdende Mutter über das Ergebnis der o. g. Arbeitsplatzbeurteilung und über zu ergreifende Schutzmaßnahmen zu unterrichten.   ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 25989