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Wann und an welche Behörde muss ich als Arbeitgeber die Schwangerschaftsmitteilung einer Mitarbeiterin senden?

Der Arbeitgeber muss unverzüglich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft durch die werdende Mutter die Schwangerschaftsmitteilung an die zuständige Behörde senden (§ 27 Absatz 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG).Folgende Angaben sollen der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden:- Name, Anschrift und Geburtsdatum der werdenden Mutter- voraussichtlicher Tag der Entbindung- Auskunft über die tägliche ...

Stand: 12.11.2024

Dialog: 682

Existiert ein Formblatt zur Mitteilung einer Schwangerschaft?

Die Mitteilung einer Schwangerschaft nach § 27 Mutterschutzgesetz ist formlos an die zuständige mutterschutzrechtliche Aufsichtsbehörde zu richten. Inhalte der Mitteilung werden beispielhaft in dem Formblatt der Arbeitsschutzverwaltung NRW (s.u.) gegeben.Auf Verlangen der Behörde hat der Arbeitgeber weitere Angaben zu machen:1) die Namen der schwangeren oder stillenden Frauen, die bei ihm ...

Stand: 14.04.2025

Dialog: 1007

Ist jede Branche zur Meldung einer schwangeren Mitarbeiterin verpflichtet?

Die Mitteilung einer Schwangerschaft nach § 27 Mutterschutzgesetz – MuSchG ist nicht auf bestimmte Branchen beschränkt, sondern muss von jedem Arbeitgeber, der eine werdende Mutter beschäftigt, abgegeben werden. Die Mitteilung ist (formlos) an die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW: Dezernat 56 der Bezirksregierung) zu richten. Sie muss folgende Angaben enthalten:die Namen der schwangeren ...

Stand: 01.03.2020

Dialog: 2351