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Wer übernimmt die Lohnfortzahlung bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot nach MuSchG, wenn man privatversichert ist?

. Ist der Arbeitnehmer nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, richtet sich die Zuständigkeit nach der Abführung der übrigen Sozialversicherungsbeiträge.Für Privatversicherte ist somit die Krankenkasse zuständig, zu der die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Auf die Informationen des Verbandes der Privaten Krankversicherung weisen wir hin.  ...

Stand: 07.01.2019

Dialog: 20403

Wer kommt bei einem Beschäftigungsverbot im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses für den Lohnausfall auf?

bisherigen Durchschnittsverdienst (Mutterschutzlohn,), der vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Der Arbeitgeber wiederum erhält diese Kosten (sowie den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) auf Antrag im Rahmen des sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage) von der Krankenkasse erstattet, bei der seine Beschäftigte versichert ist. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der Krankenkasse; bei privat ...

Stand: 24.04.2018

Dialog: 3921