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Steht mir eine Gehaltserhöhung auch im Beschäftigungsverbot zu?

."Nähere Erläuterungen finden Sie im Leitfaden zum Mutterschutz:"Für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts gilt der Grundsatz, dass Sie während des Mutterschutzes finanziell nicht schlechter, aber auch nicht besser behandelt werden dürfen als bei einer Weiterbeschäftigung ohne mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote. ...Bei dauerhaften Verdiensterhöhungen oder ­-kürzungen ...

Stand: 05.06.2023

Dialog: 43296

Muss ich als schwangere Werkstudentin einen neuen Vertrag mit weniger Arbeitsstunden unterschreiben? Den Vertrag haben die anderen Werkstudenten auch bekommen.

Für werdende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, besteht Kündigungschutz gemäß Mutterschutzgesetz - MuSchG (§ 17 MuSchG).Der Kündigungsschutz gilt auch für teilzeitig oder geringfügig Beschäftigte und auch für Änderungskündigungen eines bestehenden Arbeitsvertrages. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsvertrag auch dann nicht vom Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung geändert werden darf ...

Stand: 08.03.2019

Dialog: 17663