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Wie ist die Lohnfortzahlung bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot während der Wiedereingliederungsphase geregelt?

Zuständig für die Lohnzahlung ist der Arbeitgeber. Grundlage hierfür ist der § 18 Mutterschutzgesetz - MuSchG. Einer Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abger ...

Stand: 05.07.2019

Dialog: 23791

Auf welcher Basis berechnet sich das Arbeitsentgelt während des Mutterschutzes, wenn zuvor wegen Arbeitsunfähigkeit Lohnersatzzahlung geleistet wurden?

Die Antwort auf Ihre Frage findet sich in § 21 Abs. 2 Mutterschutzgesetz, wo es heißt:"Für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 bleiben unberücksichtigt:...Kürzungen des Arbeitsentgelts, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldetem Arbeitsversäumnis eintreten"Zu den unverschuldeten Arbeitsversäumn ...

Stand: 01.03.2019

Dialog: 4637