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Wie ist die Lohnfortzahlung bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot während der Wiedereingliederungsphase geregelt?

Zuständig für die Lohnzahlung ist der Arbeitgeber. Grundlage hierfür ist der § 18 Mutterschutzgesetz - MuSchG. Einer Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abger ...

Stand: 05.07.2019

Dialog: 23791

Wird bei der Berechnung des Elterngeldes ein gezahltes Krankengeld berücksichtigt?

die berechtigte Person ... 3. eine Krankheit hatte, die maßgeblich durch eine Schwangerschaft bedingt war". In der vom Bundesfamilienminsterium veröffentlichten Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" wird dazu ausgeführt (S. 43):"Entgeltersatzleistungen (zum Beispiel (...) Krankengeld) zählen nicht zum Erwerbseinkommen. Sie werden daher nicht bei der Einkommensermittlung für das Elterngeld ...

Stand: 18.01.2021

Dialog: 5028