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Kann der Arbeitgeber bei einer Verschiebung des Geburtstermins von der Mutter einen Ausgleich wegen Verlängerung der Mutterschutzfristen forden?

Nein, dazu ist der Arbeitgeber nicht berechtigt. Verschiebt sich der tatsächliche Geburtstermin, verlängert oder verkürzt sich die Schutzfrist vor der Geburt dementsprechend (§ 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Auf keinen Fall braucht eine Mutter bei einer Verlängerung der Schutzfrist vor der Entbindung  die Zeit auszugleichen. Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, so verkürzt sich ...

Stand: 17.07.2018

Dialog: 6050

Berechnet sich die Mutterschutzfrist nach dem voraussichtlichen oder dem wirklichen Geburtstermin?

."Für die Feststellung, dass eine Frühgeburt im medizinischen Sinne vorliegt, ist ein ärztliches Zeugnis maßgebend. Um eine Frühgeburt handelt es sich, wenn das Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm wiegt oder wenn das Kind trotz höheren Geburtsgewichts wegen noch nicht voll ausgebildeter Reifezeichen einer wesentlich erweiterten Pflege bedarf.Die Schutzfrist nach der Entbindung verlängert ...

Stand: 03.07.2020

Dialog: 43151