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Wie berechnet sich der erste und der letzte Tag meiner Mutterschutzfrist?

. Der letzte Arbeitstag wäre somit ein Mittwoch.Die Schutzfrist nach der Entbindung beginnt mit dem Tag, der auf die Entbindung folgt. Wäre also die Entbindung am Donnerstag, würde die achtwöchige Schutzfrist am Freitag beginnen und 8 Wochen später an einem Donnerstag um 24 Uhr enden. Der erste mögliche Arbeitstag wäre der darauffolgende Freitag. ...

Stand: 15.04.2019

Dialog: 4244

Ist es möglich mit schriftlicher Einwilligung der Betroffenen und ärztlichem Attest auf die Mutterschutzfrist nach der Geburt zu verzichten?

es eine Sonderregelung. In diesem Fall ermöglicht § 3 Abs. 4 MuSchG ausnahmsweise einen Verzicht der Arbeitnehmerin auf die Einhaltung der Schutzfristen. Dies gilt jedoch nicht für die ersten zwei Wochen nach der Entbindung. Zur Erklärung des Verzichts muss die Arbeitnehmerin ein ärztliches Zeugnis beim Arbeitgeber vorlegen, das bestätigt, dass die Wiederaufnahme der Arbeit durch die Frau medizinisch unbedenklich ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 4815