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Was passiert mit den Urlaubstagen, die vor der Elternzeit aufgrund eines Beschäftigungsverbots nicht mehr genommen werden können?

Das Mutterschutzgesetz ( MuSchG; § 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte. Wenn Sie den Ihnen zustehenden Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig genommen hab ...

Stand: 12.07.2018

Dialog: 23391

Was ist mit Resturlaub nach der Mutterschutzfrist, der wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann?

nicht mehr genommen werden, muss der Arbeitgeber diesen grundsätzlich abgelten. Der Abgeltungsanspruch und der Zeitpunkt, bis wann dieser geltend gemacht werden muss, richtet sich nach den anzuwendenden arbeits- bzw. tarifvertraglichen Vereinbarungen. Diesbezüglich sollte eine entsprechende Anfrage direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z.B. Gewerkschaften ...

Stand: 12.07.2018

Dialog: 4683