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Gilt die Ausnahmeregelung im Mutterschutz für Sonn- und Feiertagsarbeitsverbote grundsätzlich für alle Fachabteilungen in einem Krankenhaus?

Ausnahmeregelung vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit gilt grundsätzlich für jeden Bereich eines Krankenhauses. Erlaubt sind unter Beachtung der bestehenden Beschäftigungsverbote Tätigkeiten in allen Abteilungen (wie z. B. auch der Küche), die zum reibungslosen Aufrechterhalten des Krankenhausbetriebes (Erhalt der Funktionsfähigkeit durch Einsatz der benötigten Arbeitskräfte) erforderlich sind.Es ist dabei ...

Stand: 19.01.2018

Dialog: 1392

Was ist bei der Beschäftigung einer schwangeren Hebamme in einem Krankenhaus zu beachten?

im Krankenhaus" veröffentlicht. Der Leitfaden soll Krankenhausleitungen, aber auch beschäftigten Frauen eine Hilfestellung geben. In dem Leitfaden wird auf Seite 56 auch auf Tätigkeiten / Gefährdungen im Kreißsaal eingegangen. Die Einzeltätigkeiten der Hebammen bilden ein so großes Gefährdungspotential, dass empfohlen wird, eine werdende Mutter nicht in diesem Bereich zu beschäftigen, es sei denn ...

Stand: 21.09.2020

Dialog: 20141