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Gilt die Ausnahmeregelung im Mutterschutz für Sonn- und Feiertagsarbeitsverbote grundsätzlich für alle Fachabteilungen in einem Krankenhaus?

Ausnahmeregelung vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit gilt grundsätzlich für jeden Bereich eines Krankenhauses. Erlaubt sind unter Beachtung der bestehenden Beschäftigungsverbote Tätigkeiten in allen Abteilungen (wie z. B. auch der Küche), die zum reibungslosen Aufrechterhalten des Krankenhausbetriebes (Erhalt der Funktionsfähigkeit durch Einsatz der benötigten Arbeitskräfte) erforderlich sind.Es ist dabei ...

Stand: 19.01.2018

Dialog: 1392

Darf eine Schwangere zu Rufbereitschaft in der Zeit von 18.00 bis 9.00 Uhr eingesetzt werden?

Das Verbot der Mehrarbeit findet sich im § 4 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG): "Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. Eine schwangere oder stillende Frau unter 18 Jahren darf der Arbeitgeber nicht mit ein ...

Stand: 08.06.2018

Dialog: 6416