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Wie muss ich folgenden Punkt: "ständiges stehen, länger als 4 Stunden täglich nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats" aus dem Mutterschutzgesetz verstehen?

Das von Ihnen zitierte Beschäftigungsverbot findet sich im § 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG):"Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare ...

Stand: 04.02.2019

Dialog: 29409

Welche Maßnahmen muss der Arbeitgeber bei der Beschäftigung einer schwangeren Piercerin treffen?

(durch den Kontakt mit Körperflüssigkeiten), den Umgang mit chemischen Gefahrstoffen (Reinigungs- und Desinfektionsmittel) und physische Belastungen (Zwangshaltungen etc.). Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen diese in ihrer Komplexität erfasst und beurteilt werden, um infolgedessen adäquate Schutzmaßnahmen bestimmen zu können.Durch Nichteinhaltung der mutterschutzrechtlichen Bestimmungen ...

Stand: 17.12.2019

Dialog: 6149