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Wenn ich auf die sechs Wochen Mutterschutz vor der Geburt verzichten möchte, kann ich dies dann bei einer Mehrlingsgeburt auch für die zusätzlichen sechs Wochen nach der Geburt tun?

Eine Verlängerung oder Verkürzung der Schutzfrist von 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt ist vom Mutterschutzgesetz - MuSchG her nicht zugelassen, auch nicht in Ausnahmefällen. Während der Schutzfrist nach der Geburt darf der Arbeitgeber die Frau weder mit Arbeit im engeren Sinne beschäftigen noch mit Arbeitsbereitschaft, noch nicht einmal mit Rufbereitschaft. Auch ein Einverständnis der Frau macht ...

Stand: 30.05.2018

Dialog: 15780

Kann der Arbeitgeber eine Beschäftigte während der Stillzeit auf einen anderen Arbeitsplatz versetzen?

Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbrochen wird.“ Das Mutterschutzgesetz legt ...

Stand: 25.02.2025

Dialog: 44087