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Wie ist die erlaubte Arbeitszeit von Jugendlichen von 14 und 15 Jahren?

Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung. Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche beschäftigt werden. Hier gilt dann eine Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Für Kinder, die ni ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 1936

Ist es zulässig, dass ich in meiner Ausbildung an Sonn- und Feiertagen bis zu 12 Stunden arbeiten muss?

ArbZG weisen wir hin.Bei jugendlichen Auszubildenden sind die gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt.Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.Grundsätzlich dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Davon gibt es aber einige Ausnahmen, die unter § 14 JArbSchG ...

Stand: 07.03.2024

Dialog: 4795