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Was ist beim Einsatz von Schülerinnen und Schülern im Schulpraktikum zu beachten?

dieser Gefahren. Folgendes ist zu beachten:Jugendliche dürfen nur mit leichten und geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden, täglich höchstzulässige Arbeitszeit: 7 Stunden (Jugendliche, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen: 8 Stunden), wöchentlich höchstzulässige Arbeitszeit: 35 Stunden (Jugendliche, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen: 40 Stunden), länger als 4,5 Stunden ...

Stand: 29.11.2023

Dialog: 534

Darf eine 16-jährige Auszubildende einschließlich Berufsschultagen 6 Tage in der Woche beschäftigt werden?

Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.   ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 4757