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Gelten ambulante Dienste als mehrschichtiger Betrieb und dürfen jugendliche Auszubildende somit im Bereich der ambulanten Pflege bis 23 Uhr arbeiten?

Die Beschäftigung bis 23:00 Uhr ist zulässig, wenn der Betrieb tatsächlich ein Schichtbetrieb ist. Zur Definition, was unter einem Schichtbetrieb zu verstehen ist, findet sich im Kommentar von Zmarzlik/Anzinger zum Jugendarbeitsschutzgesetz (5.Auflage) folgendes:"(...) Nach der Rechtsprechung des BAG liegt Schichtarbeit vor, wenn mindesten zwei Arbeitnehmer ein und dieselbe (...) Arbeitsaufgabe ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 19040

Wie kann bei Tätigkeiten von jugendlichen Auszubildenden mit Krananlagen die Aufsicht sichergestellt und gewährleistet werden?

Für die Beschäftigung von Jugendlichen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Dort sind unter § 22 Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dies sind u.a. Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden kö ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 21141