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Bekommt ein jugendlicher Auszubildender bei Krankheit den freien Tag erstattet?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schreibt für Jugendliche eine Fünf-Tage-Woche vor. Eine Beschäftigung an Samstagen und Sonntagen ist grundsätzlich verboten. Nur bei Vorliegen der im JArbSchG genannten Ausnahmen ist eine Beschäftigung an Samstagen und Sonntagen zulässig. Die Fünf-Tage-Woche ist dann durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche ...

Stand: 09.07.2019

Dialog: 15225

Zählt ein Schultag als Arbeitstag? Kann ein Jugendlicher bei entsprechender Lage der freien Tage 10 Tage am Stück arbeiten?

JArbSchG mindestens zwei Samstage im Monat beschäftigungsfrei sein SOLLEN und nach § 17 JArbSchG mindestens zwei Sonntage im Monat beschäftigungsfrei sein MÜSSEN (jeder zweite Sonntag SOLL beschäftigungsfrei bleiben). ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 22211