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Bekommt ein jugendlicher Auszubildender bei Krankheit den freien Tag erstattet?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schreibt für Jugendliche eine Fünf-Tage-Woche vor. Eine Beschäftigung an Samstagen und Sonntagen ist grundsätzlich verboten. Nur bei Vorliegen der im JArbSchG genannten Ausnahmen ist eine Beschäftigung an Samstagen und Sonntagen zulässig. Die Fünf-Tage-Woche ist dann durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzust ...

Stand: 09.07.2019

Dialog: 15225

Wie kann bei Tätigkeiten von jugendlichen Auszubildenden mit Krananlagen die Aufsicht sichergestellt und gewährleistet werden?

Für die Beschäftigung von Jugendlichen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Dort sind unter § 22 Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dies sind u.a. Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden kö ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 21141