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Was ist beim Einsatz von Schülerinnen und Schülern im Schulpraktikum zu beachten?

dieser Gefahren. Folgendes ist zu beachten:Jugendliche dürfen nur mit leichten und geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden, täglich höchstzulässige Arbeitszeit: 7 Stunden (Jugendliche, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen: 8 Stunden), wöchentlich höchstzulässige Arbeitszeit: 35 Stunden (Jugendliche, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen: 40 Stunden), länger als 4,5 Stunden ...

Stand: 29.11.2023

Dialog: 534

Dürfen Auszubildene unter 18 Jahren Beauftragungen, Unterweisungen etc. eigenhändig unterschreiben?

Maßnahmen,4.die Anordnung einer außerordentlichen Nachuntersuchung (§ 35 Abs. 1). (...)“ ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 22379