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Ist das Jugendarbeitsschutzgesetz auch zu beachten, wenn eine TV-Produktion im europäischen Ausland stattfindet?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bezieht sich auf die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland. Insoweit gilt das Territorialitätsprinzip, also es gilt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt auch für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen im Ausland, sofern das Beschäftigungsverhältnis im Bundesgebiet begründet wurde und nur ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6668

Muss ein Jugendlicher, der bei Ausbildungsvertragsabschluss noch 17 Jahre alt ist, aber bei Aufnahme der Tätigkeit bereits 18 ist, dennoch zur Erstuntersuchung?

im Sinne des JArbSchG mehr und eine Erstuntersuchung nach dem JArbSchG  ist nicht notwendig. Es gelten aber die Regelungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 28626