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Gelten die Beschäftigungsverbote für Jugendliche mit gefährlichen Arbeiten auch für jugendliche Ferienarbeiter?

Gemäß § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, "bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen im Sinne des Chemikaliengesetzes ausgesetzt sind".Ausgenommen ist "die Beschäftigung Jugendlicher, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist undder ...

Stand: 20.01.2023

Dialog: 18929

Darf eine 15-jährige Schülerin an zwei Nachmittagen pro Woche Reinigungsarbeiten in einer Zahnarztpraxis ausführen?

von Gefahrstoffen ausgesetzt sind, dürfen diese nicht ausführen. Auch dürfen Jugendliche den in ärztlichen Praxen/Zahnarztpraxen anfallenden biologischen Arbeitsstoffen (z.B. Keime) nicht ausgesetzt werden.Hiervon sind nur Jugendliche ausgenommen, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden und Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen entsprechend § 22 Abs. 2 JArbSchG getroffen sind.Weitere Informationen zum Thema ...

Stand: 17.05.2023

Dialog: 5850