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Ergebnisse 21 bis 21 von 21 Treffern

Was sind aus Sicht des Arbeitsschutzes „besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen"?

zu verknüpfen; 5.  individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen; 6.  spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen; 7.  den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen; 8.  mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist."Gemäß § 2 ...

Stand: 13.02.2025

Dialog: 43868

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