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Wo wird das Tragen von Schmuck am Arbeitsplatz geregelt?

Das Tragen von Schmuckstücken am Arbeitsplatz ist nicht grundsätzlich geregelt. Es gilt vielmehr der Grundsatz des § 15 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz, wonach die Beschäftigten verpflichtet sind, "nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen." Dieser Grundsatz findet sich auch im § 15 DGUV ...

Stand: 08.07.2024

Dialog: 2626

Sind Beschäftigte in einem Betrieb zur umfassenden Auskunft bei Fragen von Arbeitsschutzbehörden, Staatsanwaltschaft oder Polizei verpflichtet?

vernehmen (§§ 46 OWiG, 161a StPO). Dabei kommt auch die zeugenschaftliche Aussage eines Beschäftigten in Frage. Gleiches gilt auch für die Ermittlungen von Polizei oder Staatsanwaltschaft. Beschäftigte können sich allerdings - auch ohne dazu verpflichtet zu sein - bereit erklären, freiwillig eine Auskunft zu erteilen. Dabei sollte ein Beschäftigter aber immer seine arbeitsrechtlichen ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 3372