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Wo wird das Tragen von Schmuck am Arbeitsplatz geregelt?

Das Tragen von Schmuckstücken am Arbeitsplatz ist nicht grundsätzlich geregelt. Es gilt vielmehr der Grundsatz des § 15 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz, wonach die Beschäftigten verpflichtet sind, "nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen." Dieser Grundsatz findet sich auch im § 15 DGUV Vorschrift ...

Stand: 08.07.2024

Dialog: 2626

Sind Beschäftigte in einem Betrieb zur umfassenden Auskunft bei Fragen von Arbeitsschutzbehörden, Staatsanwaltschaft oder Polizei verpflichtet?

Ansprechpartner der Arbeitsschutzbehörden sind Arbeitgeber, Betreiber usw.. Insofern sind Beschäftigte vom Grundsatz her nicht zu Auskünften verpflichtet. Der Arbeitgeber darf auch nicht durch behördliche Anordnung dazu verpflichtet werden, dass seine Beschäftigten Auskünfte erteilen. Sollten Fragestellungen des Arbeitsschutzgesetzes-ArbSchG bzw. seiner Verordnungen (z. B. der Arbeitsstättenverord ...

Stand: 10.02.2015

Dialog: 3372