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Dürfen die Beschäftigten wissen, was in der Gefährdungsbeurteilung für ihre Arbeitsplätze steht?

Grundsätzlich obliegt die Pflicht und die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung gemäß den §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den dazu erlassen Rechtsverordnungen dem Arbeitgeber. Dieser kann sich beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen. Gleichwohl empfiehlt es sich, d ...

Stand: 01.03.2024

Dialog: 11226

Dürfen Mitarbeiter und Sicherheitsbeauftragte bei Fragen zum Arbeitsschutz in direkten Kontakt mit der Sicherheitsfachkraft treten?

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG ist es Aufgabe des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes bzw. beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Unter § 9 ASiG w ...

Stand: 19.02.2015

Dialog: 4572