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Rechercheergebnisse

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Wie sollte sich der Arbeitgeber bei unterschiedlichen Aussagen zur Gefährdungsbeurteilung verhalten?

die Fachkraft für Arbeitssicherheit beratende Funktion, d. h. die Verantwortung für den Einsatz der Beschäftigten und die letztendlich getroffenen Maßnahmen liegt ausschließlich beim Arbeitgeber. Die Pflicht zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung obliegt dem Arbeitgeber (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz). Der Arbeitgeber sollte aber detailliert nach der Begründung für die Haltung der Fachkraft ...

Stand: 20.12.2018

Dialog: 4680

Kann der Entwurf des VDMA "Anlagen für Trockeneisstrahlen" als Planungsgrundlage für die Einführung im Betrieb herangezogen werden?

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber vor Ort die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u. a. in den Tech ...

Stand: 09.01.2015

Dialog: 18605