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In welcher Frist muss die Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden, wenn sich im Betrieb nichts verändert hat?

haben. Anhaltspunkte hierfür sind z. B.:Erkenntnisse aus Arbeitsunfällen,Auftreten von Berufskrankheiten,hohe Fehlzeiten aufgrund arbeitsbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen,Anschaffung neuer Maschinen und Geräte,Einführung neuer Arbeitsstoffe,Umgestaltung von Arbeits- und Verkehrsbereichen, Änderungen der Arbeitsorganisation und des Arbeitsablaufs,neue Informationen zum Arbeits ...

Stand: 10.02.2023

Dialog: 16667

Ist es ausreichend, wenn im ASA-Protokoll die Überprüfung der „Wirksamkeitskontrolle der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten wird?

Nein, die Dokumentation des Ergebnisses der Überprüfung im ASA-Protokoll ist allein nicht ausreichend und ist lediglich als Dokumentation im ASA zu betrachten.Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss u. a. das Ergebnis der Überprüfung (Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen) beinhalten.Ergibt die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, dass keine Aktual ...

Stand: 04.03.2025

Dialog: 44080

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung beim Einsatz einer Fremdfirma durchgeführt werden ?

. Bei gleichartigen Arbeitsmitteln und Gefährdungen reicht die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für ein Arbeitsmittel aus.  Bei Änderungen an Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, der Arbeitsumgebung oder bei dem das Arbeitsmittel benutzenden Personal ist zu prüfen, ob sich diese auf die Ergebnisse der bestehenden Gefährdungsbeurteilung auswirken und ob in deren Folge zusätzliche oder ergänzende Maßnahmen ...

Stand: 08.01.2015

Dialog: 6771