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In welcher Frist muss die Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden, wenn sich im Betrieb nichts verändert hat?

Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich und möglich sind. So erhalten Sie sich einen kritischen Blick auf die Arbeitsschutzsituation in Ihrem Betrieb und finden hoffentlich Verbesserungsmöglichkeiten für den Arbeits- und Gesundheitsschutz für Ihre Beschäftigten. Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Gefährdungsbeurteilung bei betrieblichen Veränderungen oder neuen Erkenntnissen hinsichtlich ...

Stand: 20.11.2025

Dialog: 16667

Ist es ausreichend, wenn im ASA-Protokoll die Überprüfung der „Wirksamkeitskontrolle der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten wird?

Aktualisierung erforderlich ist, so hat der Arbeitgeber dies unter Angabe des Datums der Überprüfung in der Dokumentation zu vermerken.Die Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen ist in der Gefährdungsbeurteilung mit den Angaben, wie Ergebnis der Überprüfung, Prüfer/Prüferin sowie Datum, zu dokumentieren.Nach § 11 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ...

Stand: 04.03.2025

Dialog: 44080