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Ist es ausreichend, wenn im ASA-Protokoll die Überprüfung der „Wirksamkeitskontrolle der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten wird?

(Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG) gilt Folgendes:„Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden ...

Stand: 04.03.2025

Dialog: 44080

Müssen Gefährdungen, die bereits durch Arbeitsschutzmaßnahmen beseitigt sind, in der Gefährdungsbeurteilung erfasst und dokumentiert werden?

der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus den- das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,- die von ihm festgelegt Maßnahmen des Arbeitsschutzes und- das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.Die BetrSichV fordert, dass der Arbeitgeber in die Beurteilung alle Gefährdungen einzubeziehen hat, die bei der Verwendung ...

Stand: 12.03.2021

Dialog: 14594