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Müssen Gefährdungen, die bereits durch Arbeitsschutzmaßnahmen beseitigt sind, in der Gefährdungsbeurteilung erfasst und dokumentiert werden?

der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus den- das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,- die von ihm festgelegt Maßnahmen des Arbeitsschutzes und- das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.Die BetrSichV fordert, dass der Arbeitgeber in die Beurteilung alle Gefährdungen einzubeziehen hat, die bei der Verwendung ...

Stand: 12.03.2021

Dialog: 14594

In welcher Frist muss die Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden, wenn sich im Betrieb nichts verändert hat?

[...]"In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist in § 3 (7) ausgeführt, dass "die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu überprüfen ist. Dabei ist der Stand der Technik zu berücksichtigen. Soweit erforderlich, sind die Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln entsprechend anzupassen. Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu aktualisieren, wenn 1.sicherheitsrelevante Veränderungen ...

Stand: 20.11.2025

Dialog: 16667