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In welcher Frist muss die Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden, wenn sich im Betrieb nichts verändert hat?

der Sicherheit und Gesundheit anzupassen ist. Eine bestimmte gesetzlich festgelegte Frist, in der eine Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden muss, gibt es nicht."Es finden sich jedoch in Abhängigkeit von den betrieblichen Gefährdungen verschiedene Vorgaben bzw. Hinweise zu solchen Fristen.Beispielsweise gibt die DGUV Vorschrift 2 in ihrer Anlage 1 vor, dass in Kleinunternehmen unter 10 Beschäftigten ...

Stand: 20.11.2025

Dialog: 16667

Muss eine Gefährdungsbeurteilung neu erstellt und dokumentiert werden, wenn nachträglich Ergänzungen eingearbeitet werden sollen?

Eine vollständige Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, die Prozesschritte der Gefährdungsbeurteilung und die Dokumentation nur auf die zu ergänzenden Gefährdungen bzw. Veränderungen im Betrieb zu beziehen und die vorhandene Dokumentation punktuell zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Anhaltspunkte für derartige Ergänzungen/Fortschreibungen sind z. B ...

Stand: 08.01.2015

Dialog: 13313