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Rechercheergebnisse

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Ist es ausreichend, wenn im ASA-Protokoll die Überprüfung der „Wirksamkeitskontrolle der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten wird?

(Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG) gilt Folgendes:„Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigten sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden ...

Stand: 04.03.2025

Dialog: 44080

In welcher Frist muss die Gefährdungsbeurteilung überarbeitet werden, wenn sich im Betrieb nichts verändert hat?

. verbessert werden. Muss ich beim Fortschreiben alles wiederholen? Nein, der Prozess der Gefährdungsbeurteilung muss nur auf die Veränderungen bezogen durchgeführt werden." Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Gefährdungsbeurteilung bei betrieblichen Veränderungen oder neuen Erkenntnissen hinsichtlich der Sicherheit und Gesundheit anzupassen ist. Eine bestimmte gesetzlich festgelegte Frist ...

Stand: 10.02.2023

Dialog: 16667