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Wie ist der Begriff vergleichbare Tätigkeiten nach §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes auszulegen?

Gefährdungs- und Belastungsfaktoren zusammenzufassen.In der BGHM-Information 102 - Beurteilen von Gefährdungen und Belastung wird in Kap. 5 ausgeführt:"Voraussetzungen für zwei „gleichartige“ Tätigkeiten könnten sein:– gleichartiger Tätigkeitsablauf– gleichartige Randbedingungen bzw. Verhältnisse– keine zu hohe Komplexität der Arbeitsaufgabe– gleichartige GefährdungshöheFür „gleichartige“ Tätigkeiten ...

Stand: 28.08.2024

Dialog: 16658

Handelt man ordnungswidrig oder macht man sich strafbar, wenn man eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz nicht vornimmt?

der Beschäftigten gefährdet wird. Bezüglich der Handlung verweist § 23 BetrSichV in seiner Strafvorschrift auch wieder auf § 26 ArbSchG zurück. Im Falle einer Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der Beschäftigten aufgrund der vorsätzlichen Nichtvornahme der Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. ...

Stand: 14.03.2019

Dialog: 42625